Energieversorger-Kredite

Energieversorger-Kredite

ist ein Kredit, welchen Erzeuger oder Verteiler/Betreiber von Strom und Gas als auch Betreiber von Windkraft-Anlagen an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen (wie Heizungen, Anschlüsse an Fernwärme-Systeme z.B. im Wohnungsbau) beschaffen oder herstellen können.

Bis heute sind solche Geschäfte auf Antrag von der Aufsicht freigestellt, soweit es sich um Hilfs- oder Nebengeschäfte handelt. Ein Antrag auf Freistellung für diese Kreditgeschäfte ist jedoch bei der BaFin einzureichen.

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