Energieversorger-Kredite
Energieversorger-Kredite
ist ein Kredit, welchen Erzeuger oder Verteiler/Betreiber von Strom und Gas als auch Betreiber von Windkraft-Anlagen an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen (wie Heizungen, Anschlüsse an Fernwärme-Systeme z.B. im Wohnungsbau) beschaffen oder herstellen können.
Bis heute sind solche Geschäfte auf Antrag von der Aufsicht freigestellt, soweit es sich um Hilfs- oder Nebengeschäfte handelt. Ein Antrag auf Freistellung für diese Kreditgeschäfte ist jedoch bei der BaFin einzureichen.