Eigentum unbelastet
Eigentum unbelastet
beschreibt bei einem Vermögensgegenstand den Stand des Besitzers wenn dieser die volle rechtliche Herrschaft ausübt indem es frei von Rechten Dritter ist.
beschreibt bei einem Vermögensgegenstand den Stand des Besitzers wenn dieser die volle rechtliche Herrschaft ausübt indem es frei von Rechten Dritter ist.