Endfälligkeit

Endfälligkeit

bezeichnet den Termin, zu dem ein Finanzprodukt völlig zurückbezahlt sein muss.

Bei Krediten, die als Annuität (also in einzelnen Teilbeträgen) zurückbezahlt werden, der Zahlungstermin der letzten Rate.

Jedoch am häufigsten im Zusammenhang bei Krediten mit Tilgungsaussetzung (Beamtendarlehen) verwendet. Während der gesamten Laufzeit des Kredites wird die Tilgung in eine alternative Sparform eingezahlt (z.B. Lebensversicherung). An die Bank wird nur die Zinsleistung gezahlt.

Nach Auszahlung der Lebensversicherung wird der Kredit in einem Zug endfällig bedient und abgeschlossen.

Die Liste an Kreditbetrügern und Geschädigten wird immer länger. Die Gutgläubigen fallen immer wieder auf die skrupellosen Maschen der Kriminellen hinein. Die Taschen der Opfer sind am Ende leer, die Betrüger setzen sich mit der Beute ins Ausland ab. Jedoch gelingt es in einigen Fällen, die Täter zu schnappen und zu verurteilen. Die zu erwartende Strafe bei Kreditbetrug schreckt jedoch leider nur wenige ab.

Die Strafe bei Kreditbetrug ist im deutschen Gesetz festgehalten, genauer gesagt im Strafgesetzbuch (StGB). Nach § 265b StGB handelt es sich um einen Kreditbetrug, wenn es sich bereits um eine Täuschungshandlung, die in Verbindung mit einem Kreditantrag, dreht. Der Kreditantragsteller muss hierbei über die vorhandenen Vertragsverhältnisse nicht klar informiert und getäuscht worden sein. Häufig ist dies jedoch nicht der einzige Strafbestandteil, da Kreditbetrug mit Urkundenfälschung nach § 267 Urkundenfälschung StGB Hand in Hand gehen.

Bei einem Kreditbetrug droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, sowie eine Geldstrafe. Das ist aber nur eine grobe Richtlinie. Die genaue Strafe für den Täter ergibt sich aus mehreren Faktoren und liegt im Ermessen des Richters.  Höhe des entstandenen wirtschaftlichen Schadens, Anzahl der Betrugsfälle, kriminelle Laufbahn, Länge des Vorstrafenregisters sowie Beweggründe für den Betrug fließen mit in die Strafbewertung mit ein.

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