Abzahlungshilfen

Abzahlungshilfen

Bei der Hypothekenfinanzierung zwischen einer Bank und einem Kunden leistet meist eine weitere Partei (etwa der Staat im Zuge der Eigenheimförderungspolitik) in der Anfangszeit Zuschüsse, um die monatliche Ratenbelastung für den geförderten Schuldner in Grenzen zu halten.

Eine Restschuldversicherung ist unter vielen anderen Begriffen bekannt, darunter beispielsweise Kreditlebensversicherung oder Restkreditversicherung. Alle diese Synonyme beschreiben den Sinn und Zweck relativ gut. Es dient der Absicherung des Kreditnehmers, genauer gesagt für die Hinterbleibenden, falls der Versicherte den Kredit nicht mehr abbezahlen kann. Gründe für den Ausfall sind Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im schlimmsten Falle sogar der Tod.

Wie bei allen anderen Versicherungen auch, wird ein monatlicher Betrag bezahlt. Mehrer Faktoren spielen eine Rolle für die Konditionen: Darunter fällt der allgemeine Gesundheitszustand, die Vertragslaufzeit, Vorerkrankungen, das Alter bei Vertragsabschluss und der Beruf. Ein Dachdecker oder Gerüstbauer hat ein höheres Ausfallrisiko als ein Buchhalter im Büro.

Bereits mit sehr geringen Monatsbeiträgen kann in eine Restschuldversicherung investiert werden. Mit wenigen Euro im Monat können Sie sich und Ihre Liebsten absichern.

Sollte der Kreditnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit versterben, wird der noch zu leistende Betrag von der Versicherung bezahlt. Der Kredit wird nicht auf die Hinterbleibenden umgelegt und die Familie des Verstorbenen ist somit schuldenfrei.

„Überlebt“ der Kreditnehmer jedoch im Gegensatz dazu die Vertragslaufzeit, wird der eingezahlte Gesamtbetrag jedoch nicht ausgezahlt. Wie lange die Vertragslaufzeit sein sollte, muss in jedem Fall individuell entschieden werden. Als Elternteil sollte die Dauer so geplant werden, bis die Kinder auf eigenen Beinen stehen können, also mit Abschluss der Ausbildung oder eines Studiums.

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