Aberdepot

Aberdepot

Eine seltenere Formulierung der Verwahrung von Wertpapieren durch eine Bank.

Der Depotkunde hat hier (im Gegensatz zur üblichen Wertpapierverwahrung) lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Bank auf Titel derselben Art und Menge. Im Falle der Insolvenz der verwahrenden Bank bleibt dem Kunden nur eine Forderung an die Insolvenzmasse, nicht aber ein Aussonderungsrecht.

Als unregelmäßige Verwahrung unterliegt das Stückedepot nicht den Bestimmungen des Depotgesetzes, vielmehr gilt ein Verwahrungsvertrag nach § 700 BGB.

Der Vorteil eines Aberdepots besteht darin, dass die verwahrende Bank dem Kunden keine oder nur geringe Depot-Gebühren berechnet.

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