Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen

Eine Darlehensform die einem Beschäftigtem vom Dienstherrn für einen bestimmten Zweck als Kredit gewährt wird.

Um in diesem Zusammenhang eine verdeckte Gehaltserhöhung auszuschließen, verlangen die Steuerbehörden immer den Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zinssatz der Bank und dem des Arbeitgebers als „geldwerten Vorteil“ zu versteuern.

Die BaFin betrachtet derzeit die Gewährung entsprechender Kredite nicht als erlaubnispflichtiges Betreiben des Kreditgeschäfts im Sinne der einschlägigen Paragraphen.

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