Abschreibung

Abschreibung

Die planmäßige Verteilung der Kosten für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Vermögensgegenstandes über dessen Nutzungsdauer.

Die Ausbuchung einer Forderung, wenn diese als endgültig uneinbringlich festgestellt wurde bzw. eines Vermögensgegenstandes, wenn dieser durch Verlust oder völliger Abnutzung oder Veralterung unbrauchbar ist.

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