Ablösung

Ablösung

Allgemein die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung durch Zahlung in Geld, wie etwa bei Grunddienstbarkeiten. Die Ersetzung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen, im Regelfall zu anderen Bedingungen.

Der Eintritt einer Vertragspartei, um eine bis dahin leistungspflichtige Partei freizustellen bzw. deren Leistungsverpflichtung zu übernehmen. – Kredit

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