Abfluggeld
Abfluggeld
Von Flugreisenden erhobene, oft nach Inlands,- und Auslandsflügen gestaffelte Abgabe seitens des Flughafenbetreibers oder der Gebietskörperschaft auf deren Territorium der Flughafen liegt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden für die Bereitstellung und den Unterhalt der Flughafeneinrichtungen und des Flugbetriebes im Allgemeinen
Davon zu unterscheiden ist die in Deutschland seit 2011 eingeführte entfernungsabhängige Luftverkehrsabgabe (Flugsteuer). Diese Einnahmen fließen dem Bund zu.