Abfindung

Abfindung (Geld)

Im Allgemeinen als Befriedigung von Ansprüchen dienende, zumeist einmalige Zahlung. Die in der Regel als einmalige Zahlung in Bargeld, die einem Beschäftigten bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb seitens des Arbeitgebers, gezahlt wird.

Des Öfteren auch als Abstandsgeld bezeichnet. In Deutschland war bei der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund der Personalabbauverordnung des Deutschen Reiches vom 27. Oktober 1927 die Abfindungssumme im Einzelnen geregelt. Ausscheidende Beamte konnten danach bis zum Achtfachen des Jahresgehaltes als Abfindungsgeld erhalten.

Insbesondere Negativ auch wegen (von der Öffentlichkeit gerügte, da völlig unverständlich) der sehr hohen Zahlungen an Führungskräfte von Unternehmen, die wegen Unfähigkeit oder Misswirtschaft ihr Amt verlassen müssen

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