Firmenkreditkarte

Firmenkreditkarte

Zahlungsvorgänge z.B. Abrechnung von Reiskosten in einem Unternehmen, werden zwischen einem Arbeitnehmer und dem Unternehmen meist über eine Kreditkarte abgewickelt.

Dabei erweitert entweder das Unternehmen den mit dem kartenausgebenden Unternehmen bestehenden Vertrag über eine Hauptkarte um die Ausgabe von Zusatzkarten für bestimmte Mitarbeiter oder es wird ein Einzelkreditkartenvertrag zwischen dem kartenausgebenden Unternehmen und dem einzelnen Arbeitnehmer geschlossen.

Rechtlich besteht in beiden Fällen eine gesamtschuldnerische Haftung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für die mit der Firmenkreditkarte getätigten Umsätze. Auf Grund der Relevanz ist die Firmenkreditkarte inzwischen zu einem eigenen Sondergebiet des Arbeitsrechts geworden.

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