Absatzfinanzierung

Absatzfinanzierung

Wenn der Verkäufer seinen Umsatz durch Stundung des Kaufpreises beleiht, betreibt er damit kein Kreditgeschäft; auch dann nicht, wenn er sich das Stundungsdarlehn verzinsen lässt.

Damit ist diese Finanzierungsart auch nicht erlaubnispflichtig und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Bafin.

Zwar gibt der Verkäufer dem Käufer wirtschaftlich Kredit. Diesem liegt aber kein Darlehnsvertrag, sondern allein ein von der Regel abweichend ausgestalteter Kaufvertrag zugrunde.

Etwas anderes gilt dann, wenn eine bereits bestehende Schuld – z.B. aus einem Kaufvertrag – nicht nur gestundet, sondern in ein Darlehn umgeschuldet wird.

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