Franchise

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Bagatellklausel bei Versicherungsverträgen, auch bei Kreditversicherungen. Danach tritt die Versicherung erst nach Überschreiten einer bestimmten Schadenshöhe ein.

Vertrag, gemäß dem jemand den Markennamen und das Know-How eines etablierten Vertragspartners in bestimmten Grenzen nutzen sowie dessen Waren oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung vertreiben darf.

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