Bausparguthaben

Bausparguthaben

Bei einer Bausparkasse angesparte Geldmittel mit dem Zweck, ein Bauvorhaben zu realisieren.

Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, und der Bausparer nimmt das Baugeld nicht an, kann die Bausparkasse das Konto auflösen und das Guthaben (auch gegen den Willen des Kunden) zurückzahlen.

Der Zweck einer Bausparkasse ist es, Wohneigentum zu finanzieren und nicht Guthaben zu verwalten.

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